Für sämtliche Rechtsgeschäfte, die stationär zwischen der Löwengold GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Lang, Emil-Kemmer-Straße 11, 96103 Hallstadt – im Folgenden „Löwengold GmbH“ genannt – und den in Ziffer I. der nachfolgenden AGB bezeichneten Kunden – im Folgenden „Kunde“ genannt – geschlossen werden, gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn die Löwengold GmbH stimmt ihrer Geltung schriftlich zu. Das Löwengold GmbH Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen AGB abweichen. Ist oder wird eine Regelung durch eine gesetzliche Regelung unwirksam, so gilt diese gesetzliche Regelung entsprechend, die restlichen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
Der Kunde ist Verbraucher, sofern er das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(I) Die in der Löwengold GmbH vorgehaltenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebot und Preisangaben.
(II) Ein wirksamer Kaufvertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde die Ware dem Verkaufspersonal vorlegt und dieses das hiermit unterbreitete Angebot ausdrücklich oder konkludent annimmt.
(III) Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware drei Wochen an die Bestellung (Vertragsangebot) gebunden. Der Vertrag kommt bereits vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
(I) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
(II) Zahlungen können nur in den Geschäftsräumen oder nach vorheriger Vereinbarung durch Überweisung nach Rechnungs-stellung der Löwengold GmbH auf ein von der Löwengold GmbH genanntes Konto erfolgen.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Waren im Eigentum der Löwengold GmbH und sind dementsprechend pfleglich und sorgfältig zu behandeln.
(I) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausge-nommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen durch die Löwengold GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(II) Die Einschränkungen aus Abs. I gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Löwengold GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(III) Gesetzliche Regelungen bleiben davon unberührt.
(I) Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatz einer mangel-freien Ware hat. Der Verkäufer kann die Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die Nacherfüllung ohne erheblichen Nachteil für den Käufer bleibt.
(II) Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde.
(III) Wählt der Käufer nach Ziffer II den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurückzugewähren. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.
(IV) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer durch z.B. unsachgemäßen Gebrauch zu vertreten hat.
Die Löwengold GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(I) Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des BGB.
(II) Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertrags-abschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.